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   LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13   

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https://dejure.org/2013,63112
LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13 (https://dejure.org/2013,63112)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.10.2013 - 25 O 37/13 (https://dejure.org/2013,63112)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 25 O 37/13 (https://dejure.org/2013,63112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung unter Verletzung des Art. 5 Abs. 1 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK); Anordnung der Fortdauer der Sicherheitsverwahrung durch das Vollstreckungsgericht; Kausalzusammenhang zwischen der ursprünglichen Verurteilung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Angesichts dieser Rechtsprechung des EGMR ist in diesen sog. Altfällen, in denen die Betroffenen wegen ihrer Anlasstaten bereits vor Inkrafttreten der jeweils einschlägigen Neuregelungen verurteilt waren, eine Rechtfertigung der Sicherungsverwahrung gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2. a EMRK als generell ausgeschlossen anzusehen (vgl. BVerfG, Urt. vom 04.05.2011, 2 BvR 2333/08 u. a. - zitiert nach juris, Rn. 145, 148).

    Allerdings setzt dies voraus, dass es sich um eine zuverlässig nachgewiesene Störung handelt, die eine zwangsweise Unterbringung erfordert und die fortdauert, wobei die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Vorliegens dieser Voraussetzungen einen Beurteilungsspielraum besitzen (vgl. BVerfG, Urt. v. 04.05.2011, 2 BvR 2333/08, zitiert nach juris, Rn. 152 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch durch Urteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u. a.) festgestellt, dass § 67d Abs. 3 Satz 1 n. F. i. V. m. § 2 Abs. 6 StGB - auf denen auch im vorliegenden Fall die Anordnung der weiteren Sicherungsverwahrung beruhte - mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar sind, da der mit diesen Vorschriften verbundene Eingriff in das Vertrauen des betroffenen Personenkreises auf ein Ende der Sicherungsverwahrung nach Ablauf von zehn Jahren angesichts des damit verbundenen Eingriffs in das Freiheitsrechts verfassungsrechtlich nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und zum Schutz höchster Verfassungsgüter zulässig ist und das Gewicht dieser Vertrauensschutzbelange durch die Wertungen der EMRK noch verstärkt wird (vgl. BVerfG a. a. O. - zitiert nach juris, Rn. 131f.).

  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Aufgrund dieser vom Bundesverfassungsgericht geforderten strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung ist gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein strengerer Maßstab anzulegen (vgl. BGH NStZ 2011, 692 - zitiert nach juris, Rn. 18ff., BGH NStZ-RR 2012, 9 - zitiert nach juris Rn. 7).
  • EGMR, 24.11.2011 - 48038/06

    Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Dabei verweist die EMRK im Wesentlichen auf das innerstaatliche Recht und erlegt die Verpflichtung auf, dessen materiell- und verfahrensrechtliche Bestimmungen einzuhalten (vgl. EGMR, a. a. O. - zitiert nach juris, Rn. 90; Urt. vom 24.11.2011, Az. 48038/06 - zitiert nach juris, Rn. 81).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Die EMRK gilt innerstaatlich mit Gesetzeskraft und gewährt in Art. 5 Abs. 5 dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit dem Art. 5 Abs. 1 EMRK zuwider beschränkt wurde (vgl. BGHZ 45, 58; BGHZ 122, 268).
  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 405/12

    Immaterieller Schadensersatz wegen nachträglich verlängerter Sicherungsverwahrung

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Der unmittelbare Eingriff in das Freiheitsrecht des Klägers ergibt sich jedoch aus der gerichtlichen Anordnung der Verlängerung sowie dem Vollzug der Sicherungsverwahrung, die durch die Vollstreckungsbehörden des beklagten Landes erfolgten (vgl. BGH, Urt. v. 19.09.2013 - III ZR 405/12).
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Die EMRK gilt innerstaatlich mit Gesetzeskraft und gewährt in Art. 5 Abs. 5 dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit dem Art. 5 Abs. 1 EMRK zuwider beschränkt wurde (vgl. BGHZ 45, 58; BGHZ 122, 268).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Aufgrund dieser vom Bundesverfassungsgericht geforderten strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung ist gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein strengerer Maßstab anzulegen (vgl. BGH NStZ 2011, 692 - zitiert nach juris, Rn. 18ff., BGH NStZ-RR 2012, 9 - zitiert nach juris Rn. 7).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Die Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts stellt selbst keine Verurteilung i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Satz 2. a EGMR dar, da sie keine - hierfür als erforderlich angesehene - Schuldfeststellung mehr beinhalten (vgl. EGMR, Urt. vom 17.12.2009, 19359/04 - zitiert nach juris, Rn. 96).
  • BGH, 23.05.2011 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus LG Dortmund, 29.10.2013 - 25 O 37/13
    Nur nach Maßgabe, dass eine solche hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten abzuleiten ist und der Sicherungsverwahrte an einer psychischen Störung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG leidet, ist § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB während einer Übergangsfrist noch weiter anwendbar (vgl. BVerfG, Urt. vom 04.05.2011, III. des Urteilstenors; BGHSt 56, 248 - zitiert nach juris (Ls.)).
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